Verkauf eines Einfamilienhauses als Erbbaurecht | |
Es sollte ein kleines Einfamilienhaus verkauft werden, mit relativ großem Grundstück. Die Wohnlage war für die Kunden perfekt, der Kaufpreis überschaubar, da der Erbbauzins, der jährlich an den Erbbaurechtsausgeber entrichtet werden musste, unglaublich günstig war. Lediglich 57,00 € pro Jahr. Der Immobilienmakler schreibt in seinem Exposé, dass der Erbbauzins nicht angepasst werden könne. Also gehen die Erwerber davon aus, dass in den nächsten 40 Jahren weiterhin ein Erbbauzins von 57,00 € pro Jahr zu zahlen ist. Hintergrund: Da eine Anpassung des Erbbauzinses vertraglich nicht vereinbart ist und auch dementsprechend im Grundbuch nicht eingetragen wurde (dinglich gesichert), kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit des Erbbaurechts von 99 Jahren (Restlaufzeit 40 Jahre) eine Anpassung/Erhöhung nicht erfolgen wird. Das war die Aussage des beauftragten Maklers. Diese Annahme ist
falsch! Ein guter Makler sollte das
eigentlich wissen - dieser wußte es nicht... |
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