Grundsätzliches... und eigentlich: Selbstverständliches... | |
Bis heute kann ich nicht
verstehen, daß die meisten Menschen das X - fache ihres
Jahresbruttogehaltes für eine Immobilie ausgeben, ohne sich genau über
alole mit der Immobilie verbundenen Einzelheiten zu informieren. Aber
das war schon immer so und hat sich bis heute nicht geändert. |
|
Ich will hier nur einige wenige Teilbereiche aufgreifen um ein klein wenig für das Thema zu sensibilisieren.... | |
Die Besichtigung einer Immobilie: | Wenn Sie eine Immobilie - in der Regel im
Internet - finden, die Ihnen von den Rahmendaten her zusagt, dann
vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit dem Anbieter und sehen
sich vor Ort an, was dort angeboten wird und ob Fotos und Beschreibung
mit der Realität übereinstimmen. Wichtig dabei: Passt das alles auf unsere Bedürfnisse? Genügend Kinderzimmer? Wohnzimmer groß genug? Garten/Terrasse/Balkon mit ausreichen besonnung? Kann ich den Hobby-/Fitnessraum einrichten? Alles emotional fundierte Kriterien. Aber das ist in Ordnung - denn wenn das nicht stimmt, dann passt die Immobilie ohnehin nicht. Wenn das alles aber passt, dann folgt - ob Sie es glauben, oder nicht... ...nur in 50% aller Fälle eine zweite Besichtigung. Nur jeder 4.te oder 5.te Kaufinteressent kommt zu einem zweiten Termin mit einem Fachmann, der sich auskennt und die Bausubstanz beurteilen kann. Natürlich kann man nicht die Wände öffnen, aber der Fachmann hat Erfahrung, kennt die Schwachstellen der unterschiedlichen Baujahre, bringt vielleicht ein Feuchtigkeitsmessgerät mit und kann auf Probleme hinweisen, die mitunter in den nächsten Jahren richtig viel Geld kosten können. Also: Lassen Sie sich Zeit, suchen Sie fachkompetente Unterstützung - die ist zumeist gar nicht so teuer - vielleicht 300 - 400 € für einen Termin - und verschaffen sich Sicherheit und ein gutes Gefühl mit dieser Investition. Bedenken Sie bitte immer: Sie geben für einen einzelnen Gegenstand - die Immobilie - so viel Geld aus, wie für keinen anderen Gegenstand, den Sie in Ihrem Leben jemals erwerben werden. Prüfen Sie sorgfältig und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. |
Grundbuch, Baulasten, Altlastenkataster... | Häufig steht im Grundbuch nur der Bestand
(der Kaufgegenstand), der Eigentümer und evtl. - bzw. in der Regel -
Belastungen in Abteilung III - Grundschulden oder Hypotheken.
Die Lasten in Abtlg. III werden mit Verkauf gelöscht und das Grundbuch ist wieder sauber. Alles o.k., wenn der Kaufpreis dafür ausreicht - auch das ist zu prüfen... Manchmal stehen aber - besonders in Abtlg. II - die merkwürdigsten
Rechte und Lasten verzeichnet. Und selbst dann, wenn es keine merkwürdigen
sind, sondern nur solche, die ich nicht verstehe, dann brauche ich doch
Aufklärung. Zum Beispiel kaufe ich ein Haus mit einem Grundstück,
über das ein Wegerecht zugunsten des Nachbarn verläuft. Dann
benötigen Sie die Eintragungsbewilligung, die der damaligen Eintragung
zugrunde liegt um beurteilen zu können, ob Sie das so fortführen
möchten. Bekommen Sie aus den Grundakten des Amtsgerichts. Sie sehen
dann Man muß das zumindest einmal lesen... damit man gewappnet ist. Das ist nur ein Beispiel - Baulasten und Altlasten sind auch Themen, die geprüft werden müssen. |
Insbesondere bei Eigentumswohnungen: Beschlußsammlung und - welche Erkenntnisse gewinne ich aus der Nebenkostenabrechnung? |
wird demnächst fortgeführt... |