Bauanzeige  Beleihungsgrenze 
Baubeschreibung  Beleihungsobjekt 
Baufortschritt  Beleihungswert 
Baugenehmigung  Bereitstellungszinsen 
Bauschein  Beurkundung 
Bauspardarlehen  Bewirtschaftungskosten 
Bausparvertrag  Bodenwert 
Bauträger  Bonität 
Bearbeitungsgebühr/-entgelt  Brandversicherung
Bedingungen / Konditionen Briefgrundschuld / Buchgrundschuld 
Bedingungsanpassung  Bürgschaft 
Belastung  Bürgschaftsgebühr

Bauanzeige

Vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, geregelt in der Bauanzeigenverordnung. Nur in bestimmten Fällen anwendbar. Mit dem Bau kann begonnen werden, wenn nicht innerhalb von vier Wochen von der Baubehörde Einwände gemacht werden.

Baubeschreibung

In der Baubeschreibung beschreibt der Architekt die bei der Ausführung eines Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien. Anhand der Baubeschreibung können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise und Qualität eines Gebäudes beurteilen. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung und wichtige Unterlage bei der Finanzierungsanfrage.

Baufortschritt

Bei Neubauten werden Darlehen üblicherweise dem Bautenstand entsprechend ausgezahlt. Hierbei wird nachträglich ein bestimmter Prozentsatz des Darlehens auf den vorher vereinbarten Bautenstand gezahlt. Häufige Vereinbarung ist die Zahlung nach MaBV (siehe auch Auszahlung). 

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist das nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne die mit der Durchführung nicht begonnen werden darf.

In einigen Bundesländern reicht für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) die Bauanzeige.

Bauschein

Banken zahlen ein Darlehen erst dann aus, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt und entsprechende Unterlagen vorgelegt worden sind. Hierzu gehören vollständig unterzeichnete Darlehensverträge, Eintragung der Grundpfandrechte an vereinbarter Rangstelle im Grundbuch sowie sonstige von der Bank gemäß den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls verlangte Urkunden, Unterlagen und Nachweise, wie z.B. Grenzatteste und Bauschein.

Bauspardarlehen

Häufig nachrangiges (Rangstelle) Baufinanzierungsdarlehen einer Bausparkasse. Bauspardarlehen unterliegen in der Regel einer wohnwirtschaftlichen Verwendung.

Bausparvertrag

Einer von vielen möglichen Finanzierungsbausteinen. In Bausparverträgen können in Abhängigkeit vom gewählten Tarif, mehr oder weniger günstige Darlehenskonditionen im voraus vereinbart werden. Die möglichen Darlehenszinssätze sind abhängig von der Laufzeit und der vereinbarten Guthabenzinsen während der Sparphase.

Bauträger

Unternehmen, die Grundstücke erwerben und im eigenen Namen auf eigene Rechnung Wohn- und Gewerbebauten errichten, um sie anschließend zu verkaufen.

Bearbeitungsgebühr/-entgelt

Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Sie wird in der Regel bei der Auszahlung des Darlehens abgezogen. Sie sind Bestandteil des Effektivzins.

Bedingungen / Konditionen

Bedingungen , zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzins , Auszahlungskurs , Dauer der Zinsfestschreibung , Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen , Bearbeitungsgebühren. 

Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen lässt sich ein aussagekräftiges Ergebnis ermitteln. Problematik Effektivzinses. 

Von den Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.

Bedingungsanpassung

Auch: Zinsanpassung, Bedingungsanpassung, Prolongation. Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Festschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.

Belastung

Die Annuität des Darlehens summiert mit den übrigen Zahlungsverpflichtungen bzw. regelmäßigen Ausgaben eines Haushaltes ergibt die Belastung. Im Rahmen der Prüfung einer Finanzierung werden dem nachhaltig erzielbaren Einkommen der Darlehensnehmer die künftigen Ausgaben gegenübergestellt. Dabei ist ein poritiver Saldo für Rücklagen grundsätzlich erforderlich. Finanzierungsplan und Einkommensnachweise.

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze für erststellige (Rangstelle) Hypotheken beträgt 60% des vorsichtig ermittelten Grundstücks- und Gebäudewerts (Beleihungswert , Wertermittlung). Hypothekenbanken geben aber auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten. - in der Regel bis zu 80% des Beleihungswertes gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag. (Nachrangfinanzierung). Die Mittel für solche Darlehen beschafft sich die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen.

Beleihungsobjekt

Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Grundschuldeintrag dienen.

Beleihungswert

Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet, und der Ermittlung des Beleihungswertes als Grundlage für die Kreditgewährung. Unter Beleihungswert wird der dauerhafte Wert bei ordnungsmäßiger Nutzung verstanden. 

Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekenkredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank und ist damit Teil der Kreditentscheidung. Während der Verkehrswert im wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. 

Zur Würdigung einer vorsichtigen Betrachtung wird häufig ein Sicherheitsabschlag genommen. Der Beleihungswert liegt daher grundsätzlich niedriger als der Verkehrswert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert, der sich aus Boden- und Gebäudewert zusammensetzt, ermittelt. Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes bestimmt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen kapitalisiert auf die unterstellte Restnutzungsdauer des Gebäudes.

Bereitstellungszinsen

Zinsen für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlungszeitpunkt. BZ sind frei vereinbar. BZ werden erhoben, weil die Bank die Mittel bereits bei der Darlehenszusage durch den Verkauf von Pfandbriefen beschafft und damit bereits selbst eine laufende Zinsverpflichtung eingeht.

Beurkundung

Bei besonders wichtigen Geschäften (grundsätzlich Verträge über die Änderung von Rechtsverhältnissen an Grundstücken) sieht der Gesetzgeber zum Schutz der Betroffenen durch den Notar vor. Sofern eine beurkundungspflichtige Vereinbarung nicht beurkundet wird, ist sie nichtig.

Bewirtschaftungskosten

Kosten für die laufenden Unterhaltung einer Immobilie , z.B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungsbeiträge, Reparaturen. Unterscheidung in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Letztgenannte dürfen nicht mit dem Mieter abgerechnet werden.

Bodenwert

Am Markt erzielbarer Preis für ein Grundstück in unter Berücksichtigung der Lage, Erschließung, zulässige Nutzung usw. Als Richtwert werden von den Kommunen und Städten regelmäßig aktualisierte Bodenrichtwerte veröffentlicht.

Bonität

Verpflichtung der Bank aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§18KWG) bei ihrer Kreditentscheidung die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kunden, d. h. ob nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von den regelmäßig, nachhaltig erzielten Einkünften, die laufenden Kreditkosten (Belastung) inklusive Sicherheitspuffer gedeckt sind. Desweiteren erfolgt eine Prüfung über die bisherige Einhaltung von Kreditverpflichtungen. Zu diesem Zweck werden häufig Auskünfte (Schufa) eingeholt. Die Bonität ist somit ein Qualitätsmerkmal des Schuldners.

Brandversicherung

Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken (Neuwertversicherung).

Eine ausreichende Brandversicherung muss bei der Baufinanzierung nachgewiesen werden.

Briefgrundschuld / Buchgrundschuld

Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten. Sie kennt im Gegensatz zur Hypothek keine Bindung an eine persönliche Forderung und stellt eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar. In der Regel wird durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner die Bindung zur Forderung hergestellt.

Die Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek - aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung: Konditionenanpassungen, Umschuldungen, Abtretungen sowie Nachbelastungen sind mit weniger Aufwand und Kosten verbunden.

Bürgschaft

Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Schuldners einzustehen und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Die selbstschuldnerische Bürgschaft dient im öffentlich geförderten Wohnungsbau durch die Wohnungsbauförderungsanstalten, die Bundesländer u. a. durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute bei Nachrangfinanzierungen durch Banken, Privatpersonen u. a. als Zusatzsicherheit.

Bürgschaftsgebühr

Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, insbesondere von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr ( Avalgebühr ), die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.