Damnum  Deckungshypothek 
Darlehensantrag / Darlehensvertrag Dingliche Sicherheiten 
Darlehensbewilligung  Disagio 
Darlehensurkunde 

Damnum 

Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens (Disagio). Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden, sofern die Immobilie vermietet wird. Bei selbstgenutzten Immobilien wird kein Damnum akzeptiert. Dafür wird grundsätzlich steuerlich eine Finanzierungskostenpauschale in Höhe von DM 3.500,- berücksichtigt. Bei der Vereinbarung eines Damnums ist der Darlehensnominalzins entsprechend niedriger, der Effektivzins jedoch identisch.. Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen.

Darlehensantrag / Darlehensvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag unterliegt keinen Formvorschriften. In der Praxis sind zwei Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande. Im Darlehensvertrag (Darlehensurkunde, Beleihungsvertrag) werden u.a. die Darlehenshöhe, die Konditionen, die Art der Besicherung (Sicherheiten) sowie die zugrundeliegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart.

Baufinanzierungsdarlehen werden durch Bestellung einer Grundschuld gesichert.

Darlehensbewilligung

Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung erfolgt die Darlehensbewilligung durch die finanzierende Bank. Vor der Darlehensbewilligung durch den Kreditgeber erfolgt in der Regel eine Wertermittlung der zu finanzierenden Immobilie.

Darlehensurkunde

Siehe Darlehensvertrag.

Deckungshypothek

Hypotheken, die als Sicherheit für die von den Hypothekenbanken ausgegebenen Pfandbriefe dienen.

Dingliche Sicherheiten

Grundpfandrecht , mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten. 60Sie kennt im Gegensatz zur Hypothek keine Bindung an eine persönliche Forderung und stellt eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar. In der Regel wird durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner die Bindung zur Forderung hergestellt. 60Die Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek - aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung: Konditionenanpassungen, Umschuldungen, Abtretungen sowie Nachbelastungen sind mit weniger Aufwand und Kosten verbunden.

Disagio

Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens (Damnum). Das Disagio kann steuerlich abgesetzt werden, sofern die Immobilie vermietet wird. Bei selbstgenutzten Immobilien wird kein Disagio akzeptiert. Dafür wird grundsätzlich steuerlich eine Finanzierungskostenpauschale von DM 3.500,- berücksichtigt. Bei der Vereinbarung eines Disagios ist der Darlehensnominalzins entsprechend niedriger, der Effektivzins jedoch identisch.. Siehe auch Auszahlungskurs, Konditionen