Fälligkeitsdarlehen Finanzierungsplan
Fertighaus Flurkarte
Festdarlehen Freistellungserklärung
Festzinshypothek Fremdkapital
Feuerversicherung

Fälligkeitsdarlehen

Ein Darlehen, das im Gegensatz zum Annuitätendarlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. 

In der Regel muss für die fehlende Tilgung ein Tilgungsersatz in Form von Lebensversicherung oder Bausparvertrag abgeschlossen und an den Kreditgeber abgetreten werden.

Fertighaus

Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Fertighäuser werden meist schlüsselfertig geliefert, möglich ist eine Lieferung als Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung erbracht wird. Fertighäuser werden, von Ausnahmen abgesehen, wie konventionell errichtete Häuser beliehen, sofern sie fest mit dem Grund und Boden verbunden sind.

Festdarlehen

siehe Fälligkeitsdarlehen.

Festzinshypothek

Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibung, Konditionen) garantiert. Im Gegensatz hierzu können sich die Zinsen bei einem Gleitzinsdarlehen jederzeit ändern.

Feuerversicherung

Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken (Neuwertversicherung). Eine ausreichende Brandversicherung muss bei der Baufinanzierung nachgewiesen werden.

Finanzierungsplan

Stellt die Gesamtfinanzierung nebst der Belastung dar. Er ist Bestandteil eines jeden Darlehensantrages. Der Plan ist an keine Formvorschrift gebunden. Er enthält auf der einen Seite das Eigenkapital , die Eigenleistung und die einzelnen Darlehen und auf der anderen Seite eine Aufstellung der Herstellungs- oder Erwerbskosten.

Flurkarte

Bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den "technischen" Daten der Grundstücke einer Gemeinde. Die Katasterämter erstellen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die gebührenpflichtig eingesehen oder angefordert werden können.

Freistellungserklärung

Beim Bau von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger sichert sich dessen Bank in der Regel durch eine Globalgrundschuld an allen Eigentumswohnungen ab. Werden einzelne Eigentumswohnungen in der Bauphase verkauft, so muss der Käufer häufig bereits vor Fertigstellung erste Teilzahlungen auf den Verkaufspreis leisten. 

Zum Schutz des Käufers verpflichtet die Makler- und Bauträgerverordnung den Bauträger , Teilzahlungen in der Bauphase nur entgegenzunehmen, wenn durch eine entsprechende Freistellungserklärung (der Bank des Bauträgers) sichergestellt ist, dass die gekaufte Wohnung nach Zahlung des vollen Kaufpreises von der Globalbelastung durch die Bank des Bauträgers freigestellt wird. 

Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht fertiggestellt wird, verpflichtet sich die Bank, der Auflassungsvormerkung und den Grundpfandrechten des den Käufer finanzierendes Institut den Vorrang einzuräumen oder alle geleisteten Zahlungen zurückzubehalten, die dem anteiligen Wert des bereits erstellten Gebäudes entsprechen.

Fremdkapital

Alle Finanzierungsmittel, die als Darlehen, in der Regel von Banken, Bausparkassen, Versicherungen öffentlichen Stellen, Arbeitgebern oder privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden.