Herstellungskosten
Hypothek
Hypothekenbanken / Realkreditinstitute
  

Herstellungskosten

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung oder Erwerb einer Immobilie stehen. Beim Erwerb von fertigen Gebäuden spricht man von Erwerbs- oder Anschaffungskosten statt von Herstellungskosten. 

Herstellungskosten sind danach im einzelnen: 

Die Grundstückskosten einschließlich Erschließungskosten; die Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten); die Baunebenkosten (Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, während der Bauzeit anfallende Zinsen etc.); Kosten für die Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Damnum etc.). 

Zu den Anschaffungskosten zählen der (angemessene) Kaufpreis, eventuelle Renovierungs- und Modernisierungskosten; Nebenkosten (Herstellungskosten). Die Gesamtkosten sind maßgebliche Größe für die Berechnung der AfA.

Hypothek

Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Anders als bei der Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der zugrundeliegenden Forderung. Ist die Forderung nichtig, so ist es die Hypothek folglich auch. In der Praxis ist die Hypothek heute weitgehend durch die Grundschuld ersetzt.

Hypothekenbanken / Realkreditinstitute

Hauptaufgabe ist die Gewährung von mittel- und langfristigen Krediten in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen, aus der der Wohnungsbau finanziert wird. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Hypothekenbanken unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen (Hypothekenbankgesetz).