Katasteramt / Katasterpapiere Kreditbedarf
Kinderzulage Kreditwürdigkeit
Konditionen Kündigung
Konditionenanpassung

Katasteramt / Katasterpapiere

Bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den "technischen" Daten der Grundstücke einer Gemeinde. Die Katasterämter erstellen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die gebührenpflichtig eingesehen oder angefordert werden können.

Kinderzulage (mit dem 1.1.2006 abgeschafft)

Zur Grundförderung kommt die Kinderzulage von 1.500 DM pro Kind und Jahr, die wie die Eigenheimzulage ausbezahlt wird. Berücksichtigt werden alle Kinder unter 18 Jahren, die zum Haushalt gehören. Zwischen 18 und 27 Jahren kann für Kinder nur dann die Kinderzulage beantragt werden, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden, ein soziales Jahr, Wehrdienst oder Zivildienst leisten.

Konditionen

Bedingungen , zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren. 

Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen lässt sich ein aussagekräftiges Ergebnis ermitteln. Problematik Effektivzinses. 

Von den Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.

Konditionenanpassung

Auch: Zinsanpassung, Bedingungsanpassung, Prolongation. Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Festschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.

Kreditbedarf

Stellt die Gesamtfinanzierung nebst der Belastung dar. Er ist Bestandteil eines jeden Darlehensantrages. Der Plan ist an keine Formvorschrift gebunden. Er enthält auf der einen Seite das Eigenkapital , die Eigenleistung und die einzelnen Darlehen und auf der anderen Seite eine Aufstellung der Herstellungs- oder Erwerbskosten.

Kreditwürdigkeit

siehe Bonität.

Kündigung

Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung. 

Bei vorzeitiger Kündigung seitens des Kreditnehmers ist die Bank berechtigt ein Aufhebungsentgelt zu erheben, dessen Berechnungsmethode vom BGH festgeschrieben ist. 

Bei Zinsfestschreibungen größer 10 Jahren, kann der Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren nach §609a BGB kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf.