Pfandbriefe
Preisangabenverordnung
Prolongation

Pfandbriefe

Von Hypothekenbanken ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere, die der Mittelbeschaffung (Refinanzierung) für Darlehen sowohl im Wohnungsbau als auch im gewerblichen Baubereich dienen. Pfandbriefe, die der Refinanzierung von Hypothekendarlehen dienen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften jederzeit in gleicher Höhe durch erststellige Hypotheken mit mindestens gleichem Zinssatz gedeckt sein. Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, d.h. sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften und gelten daher als sehr sichere Anlage. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften übernimmt ein Treuhänder.

Preisangabenverordnung

(PAngV) Seit 1985 als Verbraucherschutz in Kraft. Verpflichtung in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preis- bzw. Kosten aufzuführen. Darüberhinaus auch Angabe des Effektivzins für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen.

Prolongation

Auch: Zinsanpassung , Bedingungsanpassung , Prolongation. 

Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Festschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.