Schätzung | Sicherheiten |
Schätzungsgebühren | Sonderausgaben |
Schufa | Steuerliche Förderung (des Eigenheims) |
Schuldübernahme | Steuermodelle |
Schuldzinsenabzug | |
|
Auch: Taxe, Wertgutachten genannt. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt die finanzierende Bank zur Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen. Dabei werden z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt. |
Auch: Taxkosten genannt. Für die Schätzung werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt und im allgemeinen bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten. Schätzkosten sind nicht in der Berechnung des Effektivzins enthalten, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen. |
Abkürzung für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, um Mitgliedsinstitute vor Verlusten im Kreditgeschäft zu bewahren. Die Schufa erhält zu diesem Zweck von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Die Schufa stellt die bei ihr vorhandenen Informationen unter Beachtung der strengen Vorschriften des Datenschutzes den Banken auf Anfrage zur Verfügung. |
Schuldübernahme ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers. Die Schuldübernahme bedarf der Zustimmung der Bank. Die Zustimmung wird in der Regel gegeben, sofern der neue Schuldner hinsichtlich seiner Bonität mindestens genau so gut steht wie der bisherige Kreditnehmer. |
Schuldzinsen haben bei vermieteten Objekten den Charakter von Werbungskosten und sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten steuermindernd absetzbar. |
Im Rahmen einer langfristigen Baufinanzierung bestellt das Kreditinstitut Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten (Grundschulden), im Einzelfall, bei zweifelhafter Bonität, können auch Bürgschaften oder sonstige Zusatzsicherheiten gefordert werden. |
Bestimmte Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die steuermindernd von den Einkünften abgesetzt werden dürfen (z.B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims Vorkosten, Aufwendungen für die Altersvorsorge). |
siehe Eigenheimzulage. |
Immobilienanlagen, bei denen die konsequente Ausnutzung der vorhandenen steuerlichen Förderung von Immobilien im Vordergrund steht. Durch entsprechend ausgestaltete Werbungskosten werden steuerliche Möglichkeiten erweitert. |