Taxe Tilgungshypothek
Taxkosten Tilgungsplan
Teilvalutierungszuschlag Tilgungsstreckung
Tilgung Tilgungsverrechnung
Tilgungsaussetzung Treuhandauszahlung
Tilgungsfreijahre

Taxe

Auch: Schätzung, Wertgutachten genannt. 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt die finanzierende Bank zur Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die Schätzung eines Sachverständigen. Dabei werden z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt.

Taxkosten

Auch: Schätzkosten genannt. 

Für die Taxierung werden dem Darlehensnehmer Gebühren in Rechnung gestellt und im allgemeinen bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten. Schätzkosten sind nicht in der Berechnung des Effektivzins enthalten, da diese Kosten für eine Dienstleistung erhoben werden, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Darlehenszusage stehen.

Teilvalutierungszuschlag

Ausgleich in Form einer Einmalgebühr oder eines Zinsaufschlages für den zusätzlichen Aufwand, wenn das Darlehen in mehreren Teilen - nach Baufortschritt - ausgezahlt (valutiert) wird. Heute nicht mehr zeitgemäß.

Tilgung

Regelmäßige Leistungen des Darlehensnehmers zur Rückzahlung eines Darlehens (Amortisation, Jahresleistung).

Tilgungsaussetzung

Vereinbarung die Tilgung gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung auszusetzen (Tilgungsersatz). Für die Dauer der Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die vereinbarten Zinsen hat aber Anspruch die in den Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben. Tilgungsaussetzung kann unter Umständen bei vermieteten Objekten sinnvoll sein.

Tilgungsfreijahre

Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Darlehensnehmer, dass die Tilgung erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes nach Vollauszahlung des Darlehens beginnt. Üblich ist danach allerdings eine erhöhte Tilgung.

Tilgungshypothek

siehe Annuitätendarlehen.

Tilgungsplan

Der Tilgungsplan gibt Auskunft über den planmäßigen Verlauf für die Verzinsung und Tilgung eines Darlehens. Er enthält in der Regel die Leistung für die einzelnen Zahlungsperioden (Jahresleistung, Vierteljahresrate, Monatsrate), den Zinsbetrag, den Tilgungsbetrag und die jeweilige Restschuld zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Tilgungsstreckung

Wird in einem Darlehensvertrag ein Damnum vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei der Auszahlung des Darlehens einen um das Damnum ermäßigten Betrag. Eine hieraus entstehende Finanzierungslücke lässt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Damnums ganz oder teilweise schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung "Tilgungsstreckung"). 

Sehr selten anzutreffen, die Bedeutung ergibt sich nur in Hochzinsphasen.

Tilgungsverrechnung

Methode der Absetzung der Ratenzahlung von der Restschuld des Darlehen. In der Praxis sind zwei Methoden anzutreffen. Taggenaue Verrechnung und Verrechnung zu bestimmten Zeiten (Quartal/Halbjahr/Jahr). Die Tilgungsverrechnung beeinflusst den Effektivzins.

Treuhandauszahlung

Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier zahlt die Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.