Zinsänderungsrisiko Zusatzsicherheiten
Zinsanpassung Zwischenfinanzierung
Zinsfestschreibung Zwischenzins
Zinssatz

Zinsänderungsrisiko

siehe Gleitzinsdarlehen.

Zinsanpassung

Auch: Zinsanpassung, Bedingungsanpassung, Prolongation. Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Festschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.

Zinsfestschreibung

Zeitraum, für den die Konditionen seitens des Kreditinstitutes garantiert werden. Der Darlehensnehmer kann dabei in der Regel zwischen Zinsfestschreibungen bis zu 20 Jahren wählen. In Einzelfällen ist auch die Zinsfestschreibung für die volle Darlehenslaufzeit (bei 1% Anfangstilgung ca. 30 Jahre) möglich.

Zinssatz

siehe Nominalzins bzw. Effektivzins.

Zusatzsicherheiten

Entweder durch Auslastung der Beleihungsgrenzen oder evtl. nicht ausreichender Bonität werden zur Deckung weitere Sicherheiten herangezogen. Zu den gebräuchlichsten gehören Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken, vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.

Zwischenfinanzierung

Zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs während der Bauphase der durch die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel bei Erfüllung sämtlicher Auszahlungsvoraussetzungen abgelöst wird.

Zwischenzins

Ausgleich in Form einer Einmalgebühr oder eines Zinsaufschlages für den zusätzlichen Aufwand, wenn das Darlehen in mehreren Teilen - nach Baufortschritt - ausgezahlt (valutiert) wird. Heute nicht mehr zeitgemäß.