Informationen zum Baukindergeld...

 

Wer bekommt das Baukindergeld?

Baukindergeld erhalten Familien mit mindestens einem Kind. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre alt sein.

Es ist eine Obergrenze für das gesamte Haushaltseinkommen in Höhe von 75.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zuzüglich 15.000 Euro Freibetrag pro Kind festgelegt. Familien mit einem Kind dürfen also pro Jahr maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro verfügen – bei zwei Kindern maximal 105.000 Euro. Entscheidend ist der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Wird der Antrag also im Jahr 2019 gestellt, darf das Einkommen die vorgegebenen Grenzen in den Jahren 2016 und 2017 nicht überschritten haben.

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags darf keines der Haushaltsmitglieder Immobilieneigentum besitzen, sonst ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Außerdem muss der Kaufvertrag für die Immobilie zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 unterschrieben worden sein. Bei Neubauten ist der Zeitpunkt der entscheidend, an dem die Baugenehmigung erteilt wird.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Pro Kind und Jahr sollen Familien ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro bekommen. Die Förderung wird maximal zehn Jahre lang ausgezahlt. Das Baukindergeld wird einmal jährlich überwiesen.

Bedingungen und Voraussetzungen:

Art und Größe der Immobilie:

Um welche Art von Immobilie es sich handelt, ist nicht relevant. Es ist unerheblich, ob ein Haus oder eine Wohnung erworben wird. Baukindergeld gibt es ebenso für gekaufte Bestandsimmobilien wie für Neubauten. Auch die Größe der Immobilie spielt keine Rolle. Gefördert werden nur Immobilien, für die der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen wurde oder deren Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden ist.

Die Familie muss die Immobilie selbst nutzen. Wer seine Immobilie vermietet, erhält keine Förderung.

Kaufpreisbeschränkung:

Der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für das Wohneigentum darf nicht niedriger sein, als die Gesamtförderung durch das Baukindergeld.

Alter der Kinder:

Familien bekommen die Förderung nur für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung:

  • bereits auf der Welt sind
  • jünger als 18 Jahre sind
  • im selben Haushalt wohnen

Familien erhalten für Kinder, die bei der Antragsstellung minderjährig waren, die Förderung solange, wie die Kinder kindergeldberechtigt sind. Also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Wichtig ist allerdings, dass die Kinder bei der Antragsstellung mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben. Zieht ein Kind vorzeitig aus, hat das keine Auswirkungen auf die Förderung.

Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, wird nachträglich kein Baukindergeld mehr bwewilligt.

Wann muss der Antrag gestellt werden:

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug gestellt werden. Es gilt dabei das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

Wer eine Wohnung kauft, in der er zuvor zur Miete gewohnt hat, muss den Antrag spätestens 3 Monate nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags stellen.