Informationen zum
Baukindergeld...
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Wer bekommt das Baukindergeld?Baukindergeld erhalten Familien mit mindestens einem Kind. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre alt sein. Es ist eine Obergrenze für das gesamte Haushaltseinkommen in Höhe von 75.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zuzüglich 15.000 Euro Freibetrag pro Kind festgelegt. Familien mit einem Kind dürfen also pro Jahr maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro verfügen – bei zwei Kindern maximal 105.000 Euro. Entscheidend ist der Durchschnitt des Einkommens des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Wird der Antrag also im Jahr 2019 gestellt, darf das Einkommen die vorgegebenen Grenzen in den Jahren 2016 und 2017 nicht überschritten haben. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags darf keines der Haushaltsmitglieder Immobilieneigentum besitzen, sonst ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Außerdem muss der Kaufvertrag für die Immobilie zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 unterschrieben worden sein. Bei Neubauten ist der Zeitpunkt der entscheidend, an dem die Baugenehmigung erteilt wird. |
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Wie viel Baukindergeld gibt es?Pro Kind und Jahr sollen Familien ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro bekommen. Die Förderung wird maximal zehn Jahre lang ausgezahlt. Das Baukindergeld wird einmal jährlich überwiesen. |
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Bedingungen und Voraussetzungen:Art und Größe der Immobilie:
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