Werbungskosten Wertgutachten
Wertermittlung Wohnfläche

Werbungskosten

Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Speziell bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind bestimmte Aufwendungen (z.B. Darlehenszinsen, Damnum, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten, etc.) steuerlich abzugsfähige Werbungskosten.

Wertermittlung

Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet, und der Ermittlung des Beleihungswertes als Grundlage für die Kreditgewährung. Unter Beleihungswert wird der dauerhafte Wert bei ordnungsmäßiger Nutzung verstanden. 

Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekenkredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank und ist damit Teil der Kreditentscheidung. 

Während der Verkehrswert im wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Zur Würdigung einer vorsichtigen Betrachtung wird häufig ein Sicherheitsabschlag genommen. 

Der Beleihungswert liegt daher grundsätzlich niedriger als der Verkehrswert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert, der sich aus Boden- und Gebäudewert zusammensetzt, ermittelt. 

Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes bestimmt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen kapitalisiert auf die unterstellte Restnutzungsdauer des Gebäudes.

Wertgutachten

siehe Schätzung.

Wohnfläche

Für die Bewertung von Wohngebäuden ist die Wohnfläche wichtig. Die Wohnfläche wird anhand einer vorgeschriebenen DIN ermittelt. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Räume aufgrund Nutzung und/oder Größe bzw. Deckenhöhe nicht zur Wohnfläche gerechnet werden. 

Die Wohnflächenberechnung gehört deshalb zwingend zu den Beleihungsunterlagen.